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Modellhaus, Modellauto und weitere Unterlagen auf Schreibtisch

Immobilienverkauf trotz laufendem Kredit – was ist zu beachten?

Der Verkauf einer Immobilie ist oft eng mit einer Finanzierung verbunden. Doch was passiert, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft werden soll, obwohl der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist? Diese Situation ist in der Praxis gar nicht so selten – und grundsätzlich gut lösbar. Entscheidend ist, die wichtigsten Punkte frühzeitig zu kennen und richtig zu planen.

Verkauf trotz laufender Finanzierung – ist das möglich?

Ja, ein Immobilienverkauf ist auch mit laufendem Kredit problemlos möglich. In den meisten Fällen wird die noch offene Restschuld einfach mit dem Verkaufserlös abgelöst. Voraussetzung ist, dass der erzielte Kaufpreis ausreicht, um das Darlehen vollständig zu tilgen.

Ich empfehle, vor dem Verkauf unbedingt eine aktuelle Restschuldabfrage bei Ihrer Bank einzuholen. So wissen Sie genau, welche Summe noch offen ist und können realistisch planen.

Vorfälligkeitsentschädigung – das sollten Sie wissen

Ein wichtiger Punkt beim Verkauf ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fällt an, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Die Bank verlangt damit einen Ausgleich für entgangene Zinsen.

Die Höhe kann je nach Vertrag und Restlaufzeit variieren und sollte im Vorfeld genau geprüft werden. In manchen Fällen – etwa bei Verkauf nach mehr als 10 Jahren seit Vollauszahlung – kann die Entschädigung entfallen. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen.

Reicht der Verkaufserlös aus?

Idealerweise deckt der Verkaufspreis die offene Restschuld vollständig ab. Doch was, wenn das nicht der Fall ist?

Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Ausgleich der Differenz durch Eigenkapital
  • Mitnahme des Darlehens auf eine neue Immobilie (sofern möglich)
  • individuelle Lösungen in Abstimmung mit der Bank

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation realistisch einzuschätzen und die passende Lösung zu finden.

Zustimmung der Bank

Da die Immobilie als Sicherheit für den Kredit dient, muss die Bank dem Verkauf zustimmen. In der Praxis ist das in der Regel kein Problem, solange die Rückzahlung gesichert ist. Die sogenannte Löschungsbewilligung für die Grundschuld wird dann im Zuge des Verkaufs erteilt.

Meine Unterstützung beim Verkauf

Gerade beim Verkauf einer finanzierten Immobilie ist eine saubere Vorbereitung entscheidend. Ich begleite Sie von Anfang an und sorge dafür, dass alle Schritte reibungslos ineinandergreifen.

Dazu gehört unter anderem:

  • realistische Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie
  • Abstimmung mit der finanzierenden Bank
  • klare Kalkulation aller Kosten und Erlöse
  • strukturierte Vermarktung zur Erzielung des bestmöglichen Preises
  • Begleitung bis zur finalen Abwicklung beim Notar

Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben und den Verkaufsprozess so einfach wie möglich zu gestalten.

Gute Planung ist entscheidend

Ein Immobilienverkauf trotz laufendem Kredit ist absolut machbar – mit der richtigen Vorbereitung sogar problemlos. Wichtig ist, alle finanziellen Aspekte frühzeitig zu klären und den Verkaufsprozess professionell zu begleiten.

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre persönliche Situation aussieht, sprechen Sie mich gerne an. Ich unterstütze Sie dabei, einen Weg für Ihren Immobilienverkauf zu finden – transparent, persönlich und mit Blick auf den regionalen Markt.

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